SGA & Elternverein
Gemeinsam entscheiden
Überblick
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt.
Vorsitzender:
OStR Mag. Alois Lugerbauer
LehrerInnenvertreter:
Mag.a Kerstin Grundner
Mag.a Brigitte Lehner
Mag.a Silvia Heim
MMag. Simon Otte
SchülerInnenvertreter:
Czepl Gregor / 7C / Schulsprecher
Toth Aliz / 6B / 1. Stellvertreterin
Obermayr Anja / 6B / 2. Stellvertreterin
ElternvertreterInnen:
Sonja Steingruber
Jürgen Wolfahrt
Denise Seyr
Allgemeines
Mitglieder des SGA sind der Schulleiter (als Vorsitzender) sowie je drei VertreterInnen des Lehrkörpers, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten. Pro Schuljahr sind mindestens zwei SGA-Sitzungen abzuhalten. Der Schulleiter hat den SGA auch dann einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder des SGA unter gleichzeitiger Einbringung eines Antrages auf Behandlung einer Angelegenheit, für die der SGA zuständig ist, verlangt. Mit jeder Einberufung ist die Tagesordnung zu übermitteln.
Aufgaben des SGA
Dem SGA obliegt gemäß SchUG 64 die Entscheidung über Themen der Schulautonomie (schulfreie Tage, schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen usw.), über mehrtägige Schulveranstaltungen, die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung, die Durchführung von Elternsprechtagen, die Hausordnung, die Bewilligung zu Sammlungen, die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung und die Schulgesundheitspflege betreffend sowie über Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen. Dem SGA obliegt die Beratung über wichtige Fragen des Unterrichtes, der Erziehung, der Unterrichtsmittel sowie von Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
Beschlüsse
Der SGA ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme (bei normaler SGA-Größe also fünf stimmberechtigte Mitglieder) und mindestens ein Lehrervertreter, ein Schülervertreter und ein Elternvertreter anwesend sind. Fehlt eine Kurie vollständig, ist ein Beschluss daher nicht möglich. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Jedes Ausschussmitglied außer dem Schulleiter hat eine Stimme. Der Schulleiter hat jedoch das Recht, einen „Beschluss für rechtswidrig oder aus organisatorischen Gründen nicht durchführbar“ zu erklären (SchUG § 64 Abs. 16). Bei den meisten Abstimmungen bedarf es einer einfachen Mehrheit, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen der Hausordnung) wird eine doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Dies bedeutet, dass sowohl insgesamt als auch in jeder einzelnen Gruppe mindestens zwei Drittel der SGA-Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen.
Überblick
Im Rahmen der Vollversammlung des Elternvereins BRG/BORG Kirchdorf am 21.04.2022 wurde der Vorstand wie folgt gewählt:
Vorstand
Obmann:
Martin Eilhardt
martin.eilhardt@gmail.com
Schriftführer:
Ambros Gruber
ambros.gruber@bbs-kirchdorf.at
Kassier:
Jürgen Wolfahrt
juergen.wolfahrt@gmail.com
Stellvertreter/innen
Obmann-Stellvertreterin:
Claudia Fiala
Schriftführer-Stellvertreterin:
Ines Čović
Kassier-Stellvertreterin:
Nesli Winkler-Ebner
Rechnungsprüferinnen
1. Rechnungsprüferin:
Eva Kirchweger
Aktuelles
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen!
Die zunehmende Hitze aufgrund des Klimawandels beeinträchtigt den Unterricht in unserem baulich für die warme und heiße Jahreszeit ziemlich ungeeigneten Schulgebäude extrem.
Wir als Elternverein von BRG und BORG haben bei der SGA-Sitzung am 12. Mai auf dieses Problem hingewiesen und am 20. Juni ein Schreiben an die zuständigen Stellen sowie alle politischen Parteien im oö. Landtag gesendet.
Dieses Schreiben und die Reaktionen darauf können Sie/könnt ihr hier nachlesen!
Ambros Gruber,
Schriftführer des Elternvereins

Aufgaben & Themen
Im Elternverein werden aktuelle Themen rund um die Schule bzw. die SchülerInnen diskutiert und über Neuheiten informiert!
Dazu sind ALLE Eltern der Schüler/innen des BRG/BORG Kirchdorf eingeladen.
Wir suchen auch dringend Personen, die im EV-Vorstand mitarbeiten möchten.
Durch die Mitarbeit im SGA steht den ElternvertreterInnen eine gewichtige Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung im Rahmen vieler Bereiche des Schulalltags zur Verfügung. Die Palette reicht von einem einfachen Mitspracherecht bei verschiedenen Schulveranstaltungen bis zur Genehmigung neuer Schulversuche und neuer Ausbildungsbereiche (z.B. Einrichtung eines Sportzweiges in der Oberstufe).
Der Elternverein sieht sich als Bindeglied zwischen Schule und Eltern, als Forum, um Elterninteressen zu sammeln, zu diskutieren und an die Schule weiterzuleiten.
Außerdem unterstützt der Elternverein die Schule beim Ankauf von Lehrmitteln, die sonst oft unfinanzierbar wären. Alle Funktionäre arbeiten ehrenamtlich.
Mit dem Mitgliedsbeitrag wird unsere Arbeit wesentlich unterstützt. Der Beitrag beträgt € 10,- pro Familie (auch wenn mehrere Kinder an der Schule sind).
Unter anderem konnten wir mit Ihren Beiträgen in den vergangenen Schuljahren Folgendes (mit)finanzieren:
- Computer, Beamer
- Musikinstrumente
- Sitzgruppe für den Pausenraum im 3. Stock
- Tischfußballtische, Zubehör für die Kletterwand
- Selbstverteidigungskurse für Mädchen
- Unterstützung beim Projekt Gesunde Jause
- Preise für schulinterne Wettbewerbe und Sportveranstaltungen
- Präsentationsseminar für die MaturantInnen
- Maturagutscheine (Büchergutscheine für MaturantInnen mit sehr gutem und ausgezeichnetem Erfolg)
- Busse für Schulveranstaltungen (Bildung, Kultur und Sport)
- Ausbildung der Peers für Suchtprävention (SchülerInnen als SuchtberaterInnen)